AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Workshop – Reisen Veranstalter

HK – Photoworx
Herbert Klein
Tevesstr. 52
78176 Blumberg
www.hkphotoworx.de

ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Anmeldung
Die Anmeldung an den Workshops ist verbindlich. Sie gilt als angenommen, wenn wir nicht innerhalb von 7 Tagen die Ablehnung erklären. Unabhängig davon erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Alle Angebote über Termine und Durchführung von Workshops und Seminaren sind freibleibend und nicht auszuschließende Fehler oder Irrtümer in den Angeboten bleiben vorbehalten.

Rücktritt
Der Rücktritt von der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Die Tickets sind aus wichtigem Grund nach Absprache übertragbar.

Absage/Änderungen
Bei Absage der Veranstaltung infolge höherer Gewalt (z.B. Erkrankung der Dozenten) wird wahlweise ein Ersatztermin angeboten oder die Teilnahmegebühr erstattet. Absagen oder notwendige Änderungen, werden Ihnen so rechtzeitig wie möglich mitgeteilt. Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt wird. Modelwechsel, unwesentliche Änderungen im Veranstaltungsablauf oder eine zumutbare Verlegung des Veranstaltungsorts berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die dem Vertragspartner durch die Absage entstehen, kommen wir (außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit) nicht auf.

Leistungsumfang
Die Workshop-Gebühr umfasst, soweit nicht anders angegeben, die Teilnahme am Workshop, Getränke, sowie Skripte zum Thema.

Haftung
Die Teilnahme am jeweiligen Workshop erfolgt auf eigene Gefahr. Schadens- und Aufwandsersatzansprüche des Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Veranstalter zwingend haftet, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Der Veranstalter haftet stets nur auf Geldersatz, nicht auf Naturalrestitution.

Arbeitsmittel und Urheberrechte
Die ggf. zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen auch auszugsweise nicht ohne Einwilligung des Veranstalters vervielfältigt oder verbreitet werden. Die im Rahmen der Workshops entstandenen Fotografien von Fotomodellen dürfen nur im privaten Rahmen verwendet werden. Die kommerzielle Nutzung ist nicht erlaubt.

Widerrufsrecht
Entsprechend Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 312 b BGB ist das Widerrufsrecht bei der Bestellung der Workshop-Tickets ausgeschlossen. Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen.

Rechtswahl & Gerichtsstand
Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Vertragsbeziehung sowie über deren Zustandekommen und Wirksamkeit ist Aschaffenburg, wenn der Kunde Kaufmann bzw. Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Veranstalter ist ungeachtet vorstehender Regelung berechtigt, an jedem gesetzlich zulässigen allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Vorschrift tritt die gesetzliche Regelung, es sei denn, die Parteien vereinbaren in rechtlich wirksamer Weise individuell etwas Anderes.
Entsprechendes gilt für eine Regelungslücke, d. h. stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass hinsichtlich eines Umstandes eine Regelungslücke besteht, den die Parteien mit einer Regelung bedacht hätten, hätten sie dies vor Vertragsschluss gesehen, gilt insofern die gesetzliche Regelung, es sei denn, die Parteien vereinbaren in rechtlich wirksamer Weise individuell etwas Anderes.